Abmahnung wegen Gendern und Speichern meiner Daten

für Ruhe, Rücksichtnahme und ein menschenfreundliches Zusammenleben

An das Kundenteam,

Hiermit stelle ich Ihnen zwei neue strafbewehrte Unterlassungsverfügungen zu:

Unterlassen Sie es, zu gendern. Das verletzt mein Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 GG auf die deutsche Sprache, die in Wort und Schrift festgelegt ist. Der Duden ist mir herzlich egal, weil der Dudenverlag veröffentlichen kann, was er will, aber er nicht die deutsche Sprache bestimmt. Das tut das deutsche Volk, und die Mehrheit des deutschen Volkes lehnt Gendersprache ab. Es ist nämlich so, daß die Mehrheitsmeinung in einer Demokratie zu akzeptieren ist, von der Minderheit derjenigen, die die deutsche Sprache absichtlich, nämlich mit Wissen und Wollen, also mit Vorsatz verhunzen. Auch das fällt unter Körperverletzung, denn meine Ohren und meine Augen werden davon angegriffen. Und lachen Sie nicht, wenn das gerichtlich beurteilt würde, würde ich Recht bekommen, weil Sie nach wie vor eine Minderheit sind, was sogar schon die Tagesschau öffentlich mitgeteilt hat. Also hören Sie auf zu gendern. Sie haben das ab übermorgen, den 4.September 2024 im gesamten Unternehmen DHL zu unterlassen und zwar in jeder schriftlichen Antwort, elektronisch oder per Post, grundsätzlich in jedem Schreiben, auch intern und in Ihrer DHL-Zeitschrift. Auch mündlich, in Interviews oder sonstigen Stellungnahmen. Ansonsten gilt hier dasselbe, wie bei der strafbewehrten Unterlassungsverfügung, auf die Sie mir geantwortet haben. Es ist ja keine große Sache, ein firmeninternes Memo rauszugeben, daß ab sofort das Gendern zu unterlassen ist, weil ich sonst bei Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung, mein Anrecht auf Strafzahlung an die Öffentlichkeit weiterleite und sich dann jeder 100 Euro in jeder Postfiliale abholen darf. Und wenn Sie das verhindern, verbreitert sich mein Anrecht auf Strafzahlung auf das Nicht-mehr-frankieren der Päckchen und Pakete. Es ist für die Firma DHL also wesentlich günstiger, auf diese ideologische Umerziehung zu verzichten, indem Sie ein kurzes firmeninternes Memo schreibt, als meine Strafzahlung auszulösen. Auch wenn es noch eine Weile dauert, bis sich die Menschen die 100 Euro abholen, weil sich das erst noch rumsprechen muß. Glauben Sie nicht, daß es nicht so eintrifft, wie ich geschrieben habe, nur weil es nicht gleich passiert.

Die zweite strafbewehrte Unterlassungsverfügung betrifft die Speicherung meiner Daten. Sie haben niemals ein berechtigtes Interesse. Sie haben es nicht. Sie verletzen hiermit in der gröbsten Weise mein Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 GG.

Und die Speicherung meiner Daten über die kurze Zeit der Kommunikation hinaus, wird von keinem Gesetz gedeckt, welches mein Persönlichkeitsrecht einschränken könnte. Verfügungen, Verordnungen und Richtlinien, beispielsweise von der EU sind keine Gesetze. Unerlassen Sie es, meine Daten über diesen elektronischen Kontakt hinaus zu speichern. Sie bestätigen mir, daß Sie meine Daten sofort nach Abschluß dieser Kommunikation löschen. Also spätestens am 4.September 2024 erwarte ich von Ihnen die elektronische schriftliche Bestätigung, daß Sie meine Daten gelöscht haben. Die Bestätigung ist zu unterschreiben, soweit das elektronisch möglich ist und derjenige haftet dann auch dafür.

Im übrigen bin ich nicht so feige wie Sie und verstecke mich hinter dem Ausdruck: Kundenservice Team. Auch das sollten Sie abstellen und mit Ihrem Namen unterschreiben, denn Sie wollen sich ja mit dieser allgemeinen Bezeichnung vor der persönlichen Haftung drücken. Oder wollen Sie auch diesbezüglich noch eine Unterlassungsverfügung kassieren?

Und zuguterletzt: Ich erwarte aktives Handeln, indem Sie bei den DHL Post-und Paketfahrzeugen aus dem Kabelbaum das Kabel abklemmen, was den überlauten Piepston verursacht, und das innerhalb der von mir gesetzten Frist. Und bezüglich der Datenverarbeitung eine schriftliche Bestätigung, daß Sie meine Daten für immer gelöscht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Fallhuber

 

Guten Tag Sibylle Fallhuber,

Ihre Antwort auf unsere Stellungnahme und Ihre erneuten Unterlassungsverfügungen haben wir erhalten.

Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit: 

wir werden sämtliche Unterlassungsverfügungen Ihrerseits nicht beachten. 

- Hinsichtlich Ihrer Unterlassungsverfügung bezüglich des Rückfahrwarners haben wir bereits ausführlich zu Ihrem Vorbringen Stellung genommen und dieses mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass Sie nicht berechtigt sind, eine Unterlassungsverfügung auszusprechen.  Bitte gestatten Sie uns zusätzlich den Hinweis auf § 18 der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung in Österreich. Diese Vorschrift hat nichts mit der von Ihnen zitierten EU-Verordnung zu tun, die sich auf Rückfahrassistenten bezieht, die in Neuwagen verbaut werden müssen. 

- Hinsichtlich Ihrer Unterlassungsverfügung bezogen auf ihren Wunsch, dass die DHL zukünftig das Gendern unterlassen soll, verweisen wir darauf, dass eine Unterlassungsverfügung Ihrerseits insoweit nicht rechtlich bindend ist. Es gibt keine offizielle Regel zum korrekten sprachlichen und grammatikalischen Umgang mit genderneutraler Sprache, die allen Geschlechtern gerecht wird. Unserer Ansicht nach ist es ein wichtiger Ausdruck von Akzeptanz und Respekt, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, die alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten anspricht. Dazu gehört auch eine gendersensible / -neutrale Anrede im Schriftverkehr. Da wir uns bezüglich der Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) absolut in der Pflicht sehen, eine diskriminierungsfreie Anrede unserer Kunden sicherzustellen, haben wir uns für die in all unseren Kundenanschreiben verwendete neutrale Anrede entschieden. 

- Hinsichtlich Ihrer Unterlassungsverfügung bezogen auf ihre Daten beim Kundenservice teilen wir Ihnen mit, dass wir diese nicht einfach löschen können. Dafür bitten wir Sie um Verständnis. Denn auch nach Abschluss eines Vorgangs ist eine weitere Speicherung erforderlich. Dies erfolgt einmal für den Fall, dass weitere Nachfragen zu dem Vorgang eingehen, und zweitens dient die Dokumentation dem Nachweis unserer Tätigkeit, die wir im Streitfalle belegen müssen. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Speicherdauer von zwei Jahren bis zum Jahresende für erforderlich und angemessen. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Vorgang an sich gelöscht. Liegen keine weiteren, jüngeren Vorgänge vor, werden dann auch die Kontaktdaten gelöscht. Diese Regelung ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. 

 Bitten gestatten Sie uns abschließend  den Hinweis, dass wir hinsichtlich sämtlicher „Unterlassungsverfügungen“ Ihrerseits keine Notwendigkeit für einen weiteren Schriftwechsel sehen. 

Wir werden daher weitere Emails von Ihnen in dieser Angelegenheit nicht mehr beantworten. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. 

Beste Grüße

i.A. Oliver Kristeit 

DHL Kundenservice Team

 

An Herrn Kristeit,

Das ist schön, daß Sie mir Ihre persönliche Meinung mitgeteilt haben. Sie akzeptiere ich ganz bestimmt nicht als kompetent überhaupt zu verstehen, was ich Ihnen geschrieben habe.

Es ist mir herzlich egal, ob Sie meine Unterlassungsverfügung annehmen oder akzeptieren. Die öffentliche Meinung wird mir Recht geben. Das bezieht sich auf gendern, Datenspeicherung und eben das Tyrannisieren mit dem Gepiepse.

Vielleicht greift es nicht sofort und Sie glauben dann, es hätte sich erledigt. Unterschätzen Sie nicht die Öffentlichkeit. Manche Dinge brauchen eben Zeit.

S. Fallhuber