Sehr geehrte Herren Chmiel, Rasch, Reckling, Schawel und Schmitz-Hübsch
Als Vorstandsmitglieder der Firma DHL AG haften Sie nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für die Taten, Untaten, sowie Straftaten, die Ihre Mitarbeiter begehen.
Ich stelle Ihnen hiermit eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung zu, die darauf abzielt, daß es aufhört, daß ich weiter in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt werde (Artikel 2 GG), indem Ihre Mitarbeiter Fahrzeuge benutzen, die sofort beim Einlegen des Rückwärtsganges und dem Draufdrücken auf das Gaspedal einen dauerhaft sich wiederholenden ohrenbetäubenden Piepston erschallen laßen. Mein oben genanntes Recht wird auch nicht durch ein Gesetz eingeschränkt und gilt daher uneingeschränkt und allmächtig.
Dieser nervende lautschrille sich wiederholende Piepston kann abgestellt werden, wenn Sie es wollen. Ich bitte Sie hiermit per email nun freundlichst darum, diesen Piepston bei jedem Fahrzeug abzustellen, indem Sie es in die Werkstatt geben, wo das Kabel für diesen Ton abgeklemmt wird. Laut EU-Verordnung und §9 StVO ist dieser laute, dauerhafte, sich wiederholende Piepston nicht vorgeschrieben. Es ist Gesetz, daß sich ein Lkw-Fahrer einweisen läßt oder ein entsprechendes Kamerasystem benutzt, wo es erst dann piept, wenn der LKW auf ein Hindernis (Gegenstand/Mensch) trifft. Bei den Fahrzeugen, die draußen als Paketautos herumfahren, piept es aber sofort, wenn das Gaspedal berührt und getreten wird, nachdem der Rückwärtsgang eingelegt wurde, auch wenn das Fahrzeug steht. Da der überlaute Piepston sofort ertönt, ist es kein Rückfahrwarner. Und das Argument, es würde anzeigen, daß das Fahrzeug rückwärts fährt, ist an den Haaren herbeigezogen, denn dafür gibt es die Rückfahrscheinwerfer, die weiß aufleuchten und das hat zu genügen, wie es die Straßenverkehrsordnung beschreibt. Wie gesagt, die Straßenverkehrsordnung schreibt ein Kamerasystem vor, das einen leisen, nur für den Fahrer hörbaren Piepston ausgibt, sobald das Fahrzeug kurz vor ein Hindernis oder eine Person fährt. Der Piepston ist nur im Fahrgastraum zu hören. Einen außerhalb des Fahrgastraums hörbarer Piepston ist in keinem Gesetz und auch nicht in der Straßenverkehrsordnung und auch nicht gemäß der EU-Richtlinie gefordert oder vorgeschrieben. Dieser Piepston - das ist reine Schikane, die Sie bewußt zulaßen und außerdem schwere Lärmkörperverletzung.
Diese Körperverletzung ist schwer, weil sie mit Vorsatz begangen wird und außerdem schon länger betrieben wird. Vorsatz bedeutet mit Wissen und Wollen, sprich mit Absicht. Ich weiß, daß Sie als Bosse der Firma DHL AG eine Freude daran haben, uns Menschen mit Seele wehzutun, weil es Ihnen Energie bringt.
Wie gesagt, es ist nicht Vorschrift diesen dauernden Piepston haben zu müßen, es ist Schikane und bewußtes absichtliches Terrorisieren der Menschen und damit ein Verbrechen gegen die Menschen, denn es ging ja früher auch jahrzehntelang ohne Piepston, als es noch die deutsche Post war.
Diese Unterlassungsverfügung schicke ich für den Anfang per email. Ich bin anfangs freundlich und bitte Sie darum. Sie bekommen eine Frist bis zum 31.August 2024, bei allen DHL-Fahrzeugen, die in Köln (gesamtes Stadtgebiet) herumfahren, die diesen Piepston erschallen laßen, das Kabel abzuklemmen. Das ist eine Kleinigkeit und erfordert kein stundenlanges Herumwerkeln. Und Sie bekommen eine Frist bis zum 30.September 2024 eingeräumt, sämtlichen DHL-Fahrzeugen bundesweit diesen Piepston abzuklemmen.
Es ist für beide Parteien kurz
und schmerzlos, nämlich straflos, wenn Sie meine Bitte bis zum
31.August 2024 für den Stadtbezirk Köln und bis zum
30.September 2024 bundesweit erfüllen. Wenn nicht, werde ich
den Inhalt dieses elektronischen Briefs öffentlich machen und
weil die Unterlassungsverfügung strafbewehrt ist, dann jedem,
der in Köln und später bundesweit ein piepsendes DHL-Fahrzeug
hört, das Recht einräumen, also mein verletztes
Persönlichkeitsrecht übertragen, entweder bei dem Paketfahrer
vor Ort oder bei jeder Postfiliale im Stadtgebiet Köln oder
später bundesweit, sich 100 Euro abzuholen. Wie gesagt, jeder
der ein piepsendes DHL-Fahrzeug hört, mit dem schrillen
überlauten Piepston, der unabhängig vom Rückwärtsfahren schon
losgeht, wenn nur das Gaspedal berührt wird, der darf sich dann
100 Euro abholen. Das mündliche Vorbringen genügt, denn
entweder halten Sie sich an die Unterlassungsverfügung und dann
hört niemand mehr diesen Piepston oder Sie halten sich nicht
daran und dann darf jeder an meiner Stelle die Strafe dieser
strafbewehrten Unterlassungsverfügung kassieren. Es kann dann
möglich sein, daß die Leute dann die Postfilialen stürmen und
Geld fordern. Verstehen Sie, was das auslöst? Auch Ihre
Mitarbeiter, die in den DHL-Verteilzentren arbeiten, wo die
DHL-Fahrzeuge rückwärts fahren und dabei dauernd so überlaut
piepsen, dürfen sich dann bei Ihnen, die in der Haftung stehen,
jeweils 100 Euro abholen, indem sie es von dem jeweiligen
Abteilungsleiter oder Filialleiter abholen dürfen. Der eine
oder andere wird seiner Forderung dann vielleicht auch
Nachdruck verleihen oder Sie werden vor Gericht gezerrt und zur
Zahlung gezwungen, wenn jemand einen guten Anwalt hat.
Zusätzlich erlaube ich, falls Sie das nicht beeindruckt, den
Menschen dann noch, Schadenersatz zu verlangen (§823 BGB), Sie
wegen schwerer Lärmkörperverletzung (§223 StGB) anzuzeigen und
wegen Nötigung (§240 StGB), was eine schwere Straftat ist,
wofür es drei Jahre Gefängnis gibt und zu guterletzt, den
Menschen zu erlauben, kein Parket mehr zu frankieren, also sich
die Paketgebühren zu sparen, wenn Sie der
Unterlassungsverfügung nicht nachkommen.
Wie gesagt, im Stadtgebiet Köln läuft die Frist am 31.August 2024 aus und bundesweit endet die Frist am 30.September 2024. Wird die Frist bis 30.September 2024 nicht eingehalten, so dürfen sich die Menschen die 100 Euro Strafgeld dann eben in jeder Postfiliale eben bundesweit abholen. Die Ausweitung der Strafe auf das nicht-mehr-frankieren der Päckchen und Pakete erfolgt erst dann, wenn Sie meinen schlau zu sein und die Auszahlung der 100 Euro an die Menschen verhindern zu versuchen. Da das Ganze öffentlich gemacht wird, wird es Ihnen nicht gelingen. Es ist also wesentlich kostengünstiger, dieser Unterlassungsverfügung nachzukommen, als sich mit der Öffentlichkeit anzulegen.
Diese Vorgehensweise ist besser als ein einmaliger Geldbetrag, den Sie an irgendwelche gemeinnützigen Vereine zahlen sollen oder an mich. Entscheiden Sie klug. Und wagen Sie es nicht, aufzuhören, Päckchen, Pakete oder sonstiges zuzustellen. Und wagen Sie es auch nicht, Mitarbeiter, die das Strafgeld von Ihnen verlangen, zu kündigen oder sonst wie zu schikanieren.
Falls Sie meinen, die Frist ist zu kurz: Ja, warum terrorisieren Sie uns denn? Sie haben diesen Piepston an Ihren Fahrzeugen doch mit voller Absicht angebracht und auch absichtlich so ohrenbetäubend laut eingestellt. Als ob Sie nicht wußten, daß es dafür keine gesetzliche Grundlage gab und gibt. Sie wußten ganz genau, daß es falsch war und handelten mit purer Absicht.
Kleiner Hinweis für Ihre Anwälte: Ich darf das, weil Sie mein Persönlichkeitsrecht verletzen und das Gepiepse nicht vom Gesetzgeber gefordert wird, es also reine Schikane Ihrerseits ist. Und wenn Ihre Anwälte meinen, Sie sollen darauf nicht reagieren, werde ich diese Sache öffentlich breit treten, bis Sie merken, daß Sie nur verlieren können. Ja, es ist ein Angebot und ja, Sie werden es annehmen, indem Sie den Piepston abstellen. Sie brauchen mir nichts zurückschicken oder unterschreiben. Concludentes Handeln ist hier angebracht. Genau deshalb ist es ja auch eine Unterlassungsverfügung und keine Unterlassungserklärung.
Und zum Schluß noch folgender Hinweis: Es ist nicht meine Sache, wenn Sie, die Vorstandsmitglieder diese email erst nach Tagen bekommen, weil diese email intern von irgendwelchen Mitarbeitern nicht weitergeleitet wird. Es ist daher ratsam, für die DHL-interne Beschwerdestelle oder den Kundendienst, diese email zügig an die Herrschaften weiterzuleiten, die den Befehl zu erteilen in der Lage sind, daß sämtlichen DHL-Fahrzeugen (erst in Köln, dann bundesweit) der Piepston abgeklemmt wird. Die Frist endet mit dem 31. August 2024 bzw. 30.September 2024 und ist einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Fallhuber