Sehr geehrte Herren Thalau und Unterseher-Herold
Als Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH haften Sie nicht nur für Ihre Mitarbeiter, sondern auch für die Taten, Untaten, sowie Straftaten, die Ihre Mitarbeiter begehen.
Ich stelle Ihnen hiermit eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung zu, die darauf abzielt, daß es aufhört, daß ich weiter in meinem Recht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt werde (Artikel 2 GG), indem Ihre Mitarbeiter Müllfahrzeuge benutzen, die sofort beim Einlegen des Rückwärtsganges und dem Draufdrücken auf das Gaspedal einen dauerhaft sich wiederholenden ohrenbetäubenden Piepston erschallen laßen. Mein oben genanntes Recht wird auch nicht durch ein Gesetz eingeschränkt und gilt daher uneingeschränkt und allmächtig.
Dieser nervende lautschrille sich wiederholende Piepston kann abgestellt werden, wenn Sie es wollen. Ich bitte Sie hiermit per email nun freundlichst darum, diesen Piepston bei jedem Müllfahrzeug abzustellen, indem Sie es in die Werkstatt geben, wo das Kabel für diesen Ton abgeklemmt wird. Laut EU-Verordnung und §9 StVO ist dieser laute, dauerhafte, sich wiederholende Piepston nicht vorgeschrieben. Es ist Gesetz, daß sich ein Lkw-Fahrer einweisen läßt oder ein entsprechendes Kamerasystem benutzt, wo es erst dann piept, wenn der LKW auf ein Hindernis (Gegenstand/Mensch) trifft. Bei den Müllfahrzeugen piept es aber sofort, wenn das Gaspedal berührt und getreten wird, nachdem der Rückwärtsgang eingelegt wurde. Da der überlaute Piepston sofort ertönt, ist es kein Rückfahrwarner. Und das Argument, es würde anzeigen, daß das Fahrzeug rückwärts fährt, ist an den Haaren herbeigezogen, denn dafür gibt es die Rückfahrscheinwerfer, die weiß aufleuchten und das hat zu genügen, wie es die Straßenverkehrsordnung beschreibt. Dieser Piepston - das ist Schikane, die Sie bewußt zulaßen und außerdem schwere Lärmkörperverletzung.
Diese Körperverletzung ist schwer, weil sie mit Vorsatz begangen wird und außerdem schon länger betrieben wird. Vorsatz bedeutet mit Wissen und Wollen, sprich mit Absicht. Ich weiß, daß Sie als Bosse der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH eine Freude daran haben, uns Menschen mit Seele wehzutun, weil es Ihnen Energie bringt.
Wie gesagt, es ist nicht Vorschrift diesen dauernden Piepston haben zu müßen, es ist Schikane und bewußtes absichtliches Terrorisieren der Menschen und damit ein Verbrechen gegen die Menschen, denn es sind ja immer mehrere Personen auf einem Müllfahrzeug und können in aller Ruhe den Fahrzeuglenker einweisen. Es ging ja früher auch jahrzehntelang so.
Diese Unterlassungsverfügung schicke ich für den Anfang per email. Ich bin anfangs freundlich und bitte Sie darum. Sie bekommen eine Frist bis zum 31.August 2024, bei allen Müllfahrzeugen, die in Köln (gesamtes Stadtgebiet) herumfahren, die diesen Piepston erschallen laßen, das Kabel abzuklemmen. Das ist eine Kleinigkeit und erfordert kein stundenlanges Herumwerkeln.
Es ist für beide Parteien kurz und schmerzlos, nämlich straflos, wenn Sie meine Bitte bis zum 31.August 2024 erfüllen. Wenn nicht, werde ich den Inhalt dieses elektronischen Briefs öffentlich machen und weil die Unterlassungsverfügung strafbewehrt ist, dann jedem, der in Köln einen piepsenden Müllwagen hört, das Recht einräumen, also mein verletztes Persönlichkeitsrecht übertragen, entweder bei der Müllmannschaft vor Ort, im Büro der AWB oder bei jedem Bezirksrathaus der Stadt Köln an der Rezeption, sich 100 Euro abzuholen. Wie gesagt, jeder der einen piepsenden Müllwagen hört, mit dem schrillen überlauten Piepston, der unabhängig vom Rückwärtsfahren schon losgeht, wenn nur das Gaspedal berührt wird, der darf sich dann 100 Euro abholen. Auch bei der AWB selbst. Das mündliche Vorbringen genügt, denn entweder halten Sie sich an die Unterlassungsverfügung und dann hört niemand mehr diesen Piepston oder Sie halten sich nicht daran und dann darf jeder an meiner Stelle die Strafe dieser strafbewehrten Unterlassungsverfügung kassieren. Es kann dann möglich sein, daß die Leute Sie dann in Ihrem Büro belagern und Geld fordern. Verstehen Sie, was das auslöst? Auch Ihre Mitarbeiter, die in den Hallen arbeiten, wo die Müllfahrzeuge anlanden und abladen, dürfen sich dann bei Ihnen, die in der Haftung stehen, jeweils 100 Euro abholen. Der eine oder andere wird seiner Forderung dann vielleicht auch Nachdruck verleihen oder Sie werden vor Gericht gezerrt und zur Zahlung gezwungen, wenn jemand einen guten Anwalt hat. Zusätzlich erlaube ich, falls Sie das nicht beeindruckt, den Menschen dann noch, die Müllgebühren nicht mehr zu bezahlen, Schadenersatz zu verlangen (§823 BGB), Sie wegen schwerer Lärmkörperverletzung (§223 StGB) anzuzeigen und wegen Nötigung (§240 StGB), was eine schwerer Straftat ist, wofür es drei Jahre Gefängnis gibt.
Diese Vorgehensweise ist besser als ein einmaliger Geldbetrag, den Sie an irgendwelche gemeinnützigen Vereine zahlen sollen oder an mich. Entscheiden Sie klug. Und wagen Sie es nicht, aufzuhören, den Müll abzuholen. Dazu sind Sie nämlich verpflichtet, als 100%-ige Tochterfirma der Stadt Köln.
Kleiner Hinweis für Ihre Anwälte: Ich darf das, weil Sie mein Persönlichkeitsrecht verletzen und das Gepiepse nicht vom Gesetzgeber gefordert wird, es also reine Schikane Ihrerseits ist. Und wenn Ihre Anwälte meinen, Sie sollen darauf nicht reagieren, werde ich diese Sache öffentlich breit treten, bis Sie merken, daß Sie nur verlieren können. Ja, es ist ein Angebot und ja, Sie werden es annehmen, indem Sie den Piepston abstellen. Sie brauchen mir nichts zurückschicken oder unterschreiben. Concludentes Handeln ist hier angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Fallhuber
P.S. Es ist nicht mein Problem, wenn Sie, die Geschäftsführer diese email erst nach Tagen bekommen, weil diese email intern von irgendwelchen Mitarbeitern nicht weitergeleitet wird. Die Frist endet mit dem 31. August 2024 und ist einzuhalten. Wenn nicht, geht diese email als öffentlicher Brief in die Öffentlichkeit.