Abmahnung gegen die KD-Rheinschifffahrt

für Ruhe, Rücksichtnahme und ein menschenfreundliches Zusammenleben

Abmahnung an die KölnDüsseldorfer Rheinschifffahrt - der email-Text, der verschickt wurde

Sehr geehrte Frau Luig, Herrn Günther und Herrn van der Steeg,

hiermit stelle ich Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung zu, die Sie dazu bringen soll, mein Persönlichkeitsrecht, gemäß Artikel 2 GG, nämlich das der Unversehrtheit meiner Person, nicht länger zu verletzen. Mein oben genanntes Recht wird auch nicht durch ein Gesetz eingeschränkt und gilt daher uneingeschränkt und allmächtig.

Es geht um Ihre Parties, die Sie auf den Schiffen der KD lautstark feiern. Von der Unterlassungsverfügung betroffen, sind nur die sogenannten Discoschiffe, wo laute Musik gespielt wird und ein Discjockey über das an Bord befindliche, mit der Musikanlage verbundene, Mikrofon benutzt und laute Ansagen oder Mitteilungen macht, oder die Menge zu irgendetwas auffordert. Die Musik, vor allem der Taktschlag, auf englisch beat und der Bass dröhnen kilometerweit den Rhein entlang und ins Landesinnere. Wasser trägt den Schall. Das müßte Ihnen eigentlich bekannt sein. Nun, da ich Ihnen geschildert habe, womit Sie mich verletzen, schreibe ich Ihnen, wie Sie meiner Meinung nach diese Verletzung künftig zu vermeiden haben.

Sie haben als Frist bis zum 22.August 2024 Zeit, Ihren Mitarbeitern auf den Musikspielenden Schiffen Bescheid zu geben, daß Sie die Tonlautstärke herunterdrehen und zwar so leise, daß die Musik außerhalb des Schiffes nicht mehr hörbar ist, eben weil das Wasser den Schall trägt und verstärkt. Höre ich nach dem 22.August 2024 immer noch durch meine geschlossenen Fenster und Türen, obwohl ich 2km vom Rhein entfernt wohne, den Bass, die Musik und den DJ von Ihrem bzw. Ihren Discoschiffen, dann wird eine Strafzahlung fällig.

Falls Sie oder Ihre Anwälte meinen, mich ignorieren zu wollen oder glauben, daß ich das Ganze vor Gericht ausfechte, haben Sie sich geirrt. Wenn nach dem 22.August 2024 keine Ruhe einkehrt, geht meine Unterlassungsverfügung nämlich so weit, das Betreiben der Discoschiffe gänzlich zu untersagen. Diese Verfügung wird dann öffentlich gemacht, damit diese Lärmkörperverletzung dann auch tatsächlich unterbleibt. Um das auch durchzusetzen, werde ich mein Anrecht auf Strafzahlung in der Weise an alle betroffenen Menschen da draußen abtreten, daß ich ihnen erlaube, umsonst eine Schifffahrt bei der KD mitzumachen. Ja, Sie haben richtig gelesen. Ein Ticket muß dann nicht mehr gekauft werden, es genügt mein ausgedrucktes Schreiben, in dem die Abtretung der Strafzahlung dieser strafbewehrten Unterlassungsverfügung aufgeführt ist. Das ersetzt dann das Ticket und die betroffenen Menschen haben dann freie Fahrt, ohne ein Ticket kaufen zu müßen, um das KD-Schiff ihrer Wahl betreten zu können. Das gilt für all Ihre Schiffe. Das wird dann so lange in der Öffentlichkeit breit getreten, bis Sie kapitulieren und keine Discoschiffe mehr fahren laßen. Im Grunde können Sie einfach rechnen: Die Lautstärke wird auf Zimmerlautstärke runtergedreht – dauerhaft, was Sie nicht wirklich etwas kostet oder wenn das nicht klappt, weil die DJ´s sich nicht daran halten wollen, dann gibt es eben keine Discoschiffe mehr auf dem Rhein, was Sie sehr viel kostet. Die DJ´s haben dann übrigens auch keinen Job und keinen Verdienst mehr. Um das durchzusetzen darf dann eben jeder Lärmbetroffene kostenlos, ohne Ticket eine Rheinschiffahrt machen. Der Andrang an den KD-Haltestellen wird groß sein. Ich würde es mir überlegen, denn ich denke, keinen Gewinn mehr zu generieren ist schlimmer, als die Lautstärke herunterzudrehen. Außerdem spart das Strom. Das können Sie den Discoschiffbesuchern ja so verkaufen.

Wenn Sie das unverschämt finden, dann frage ich Sie, warum Sie glauben, daß wir Anwohner es einfach so hinnehmen sollen, daß Sie Geld mit den Discoschiffen verdienen, das Geld hier in Deutschland noch nicht mal versteuern (Stichwort: Zyprische Ltd.) und uns andauernd mit diesem unerträglichem Lärm beschallen dürfen? Deshalb mache ich es öffentlich, wenn Sie mir bis 22.August 2024 nicht zeigen, daß es auch leise geht. Im Übrigen ist es bisher so laut, daß die Teilnehmer auf diesen Discoschiffen einen Hörschaden bekommen und sie dann Anspruch auf Schadenersatz gegen Sie haben. Das nur nebenbei. Ich will ja niemanden auf dumme Gedanken bringen.

Zum Abschluß will ich Ihnen erklären, daß mein Persönlichkeitsrecht gemäß Artikel 2 GG höher steht, als Ihr Recht auf freie Ausübung Ihres Gewerbebetriebs. Lärmkörperverletzung ist ein Straftatbestand und darf strafrechtlich geahndet werden. Weil Sie Vorstandsmitglieder sind, haften Sie für alles, was Ihre Mitarbeiter und/oder deren Erfüllungsgehilfen tun oder nicht tun.

Ich bitte Sie, Ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren, so daß ich ab dem 22.August 2024 meine Ruhe habe.

Es ist nicht meine Sache, wenn Sie nicht rechtzeitig Bescheid bekommen, weil irgendein Mitarbeiter glaubt, die email nicht weiterleiten zu müßen. Die Frist bleibt beim 22.August 2024, denn das ist ja nur eine Mitteilung an die DJ´s, die nicht viel Zeit braucht, geschrieben zu werden. Sie brauchen mir nichts zurückschicken oder unterschreiben. Concludentes Handeln ist hier angebracht, denn es ist eine Unterlassungsverfügung und keine Unterlassungserklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Sibylle Fallhuber

 

Ich habe von der KD Rheinschifffahrt eine Antwort bekommen. Und es hat sich tatsächlich anfangs etwas gebessert. Leider haben dann später, nach einigen Wochen einige DJ´s die Ansage, die sie bekommen hatten wohl wieder vergeßen. Ich denke mal, das hat auch viel mit der Giftspritze zu tun, denn die sorgt dafür, daß das Hirn nicht mehr richtig funktioniert, vor allem bei denen, die die volle Dröhung abbekommen haben. Sie werden vergeßlich und haben nur noch "Nebelwatte im Hirn" (Zitat von einer Betroffenen). Auf jeden Fall will ich der KD Rheinschifffahrt nicht weh tun, denn die waren die Einzigen, die mir anständig mit Verständnis geantwortet haben. Ich weiß auch warum: Weil die KD von allen, die ich abgemahnt habe, ein gewinnorientiertes Unternehmen ist. Die anderen leben alle von unseren Steuergeldern und mußten noch nie Geld ranschaffen und gucken, wie man mit dem erwirtschafteten Geld auskommt. Aber - um zu zeigen, daß die Abmahnungen helfen, habe ich diese hier auch veröffentlicht. Ja, ich hätte die KD nochmal anschreiben können. Aber da die Discoschiffe immer vor 22.00 Uhr anlegen und es ja nicht stundenlanges Gelärme ist, verzeihe ich ihnen. Ich bin menschlich und kann auch Fünfe gerade sein laßen.